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Event-Know-How

GEMA:

Die GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".
Zur Geschäftstätigkeit der GEMA gehört die Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für ausübende Künstler wie Musiker / Sänger sowie für Hersteller von Tonträgern und Videoclips ergeben.

Vereinfacht bedeutet dies für Sie, dass Sie jede Veranstaltung, bei der Musik gespielt wird bei der GEMA anmelden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Live-Musik oder um Musik von Tonträgern (Band, CD, Schallplatte) handelt.

Die Anmeldung bei der GEMA hat vor der Veranstaltung zu erfolgen. Die Abwicklung ist ganz einfach: Sie lassen sich von der für Sie zuständigen Bezirksdirektion ein Anmeldeformular zukommen, füllen dies aus und geben es an die GEMA zurück. Diese schickt Ihnen dann die Rechnung zu, die ebenfalls vor der Veranstaltung zu begleichen ist. Der Tarif errechnet sich u.a. nach der Größe des Veranstaltungsraumes, der Anzahl der Gäste und den Künstlergagen. Mit der Rechnung erhalten Sie einen "Musikfolgebogen". Dieser ist nach der Veranstaltung ausgefüllt an die GEMA zurückzugeben. Welche Titel am Abend gespielt wurden teilt Ihnen die Band mit.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der GEMA www.gema.de

Künstlersozialabgabe:

Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz wurde die gesetzliche Sozialversicherung ab 1983 auch für selbstständige Künstler und Publizisten eingeführt.

Die Künstlersozialversicherung wird aus Versicherungsbeiträgen, einem Bundeszuschuss und aus der Künstlersozialabgabe finanziert. Bei dieser Abgabe handelt es sich um einen Sozialversicherungsbeitrag, zu dem Unternehmen herangezogen werden, die Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten verwerten.

Ob Ihr Unternehmen für Ihre Veranstaltung abgabepflichtig ist, erfahren Sie auf der Website der Künstlersozialkasse www.kuenstlersozialkasse.de. Auf der "Homepage" klicken Sie bitte die Rubrik "Unternehmer" an. Dort erfahren Sie dann, wer abgabepflichtig ist, wie die Abgabe erfolgt und was die Bemessungsgrundlage der Abgabe darstellt.

Versammlungsstättenverordnung:

Bei der Versammlungsstättenverordnung handelt es sich um eine Durchführungsverordnung zur Landesbauordnung.

Versammlungsstätten sind Orte, an denen Veranstaltungen im weitesten Sinne stattfinden. Die Versammlungsstättenverordnung dient dem Schutz der Besucher, aber auch der Mitarbeiter und der Mitwirkenden (Künstler). Sie regelt z.B. wie viele Besucher ein Veranstaltungsort bestimmter Größe fassen darf, Vorschriften über Rettungswege, das Freihalten von Wegen und Flächen, Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen usw.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website: Versammlungsstaettenverordnung.

Eventversicherungen:

Viele Unternehmen fühlen sich mit Ihren Versicherungen aus dem laufenden Firmenbetrieb ausreichend abgesichert. Oft spielen jedoch bei Events und Incentives vielseitige Kriterien eine Rolle, die mit "normalen" Versicherungen nicht abgedeckt sind. Eine der wichtigsten Versicherungen im Eventbereich ist die Veranstalter-Haftpflicht. Diese wird oft auch von den Betreibern sensibler Eventlocations (z.B. Museen) verlangt. Auch empfiehlt es sich bei sportlichen Incentives mit Kunden diese mit einer kurzfristigen Unfallversicherung abzusichern. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater.



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