GEMA: Die GEMA ist die deutsche _az_Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte_az_. Zur Geschäftstätigkeit der GEMA gehört die Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für ausübende Künstler wie Musiker / Sänger sowie für Hersteller von Tonträgern und Videoclips ergeben. Vereinfacht bedeutet dies für Sie, dass Sie jede Veranstaltung, bei der Musik gespielt wird bei der GEMA anmelden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Live-Musik oder um Musik von Tonträgern (Band, CD, Schallplatte) handelt. Die Anmeldung bei der GEMA hat vor der Veranstaltung zu erfolgen. Die Abwicklung ist ganz einfach: Sie lassen sich von der für Sie zuständigen Bezirksdirektion ein Anmeldeformular zukommen, füllen dies aus und geben es an die GEMA zurück. Diese schickt Ihnen dann die Rechnung zu, die ebenfalls vor der Veranstaltung zu begleichen ist. Der Tarif errechnet sich u.a. nach der Größe des Veranstaltungsraumes, der Anzahl der Gäste und den Künstlergagen. Mit der Rechnung erhalten Sie einen _az_Musikfolgebogen_az_. Dieser ist nach der Veranstaltung ausgefüllt an die GEMA zurückzugeben. Welche Titel am Abend gespielt wurden teilt Ihnen die Band mit. Weitere Infos finden Sie auf der Website der GEMA www.gema.de |